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10 Jahre Gerätegarantie Genius Produkte
10 Jahre Gerätegarantie
Hekatron, als einer der führenden deutschen Hersteller von Rauchwarnmeldern, gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung folgende Garantieleistungen für die Geräte Genius H, Genius Plus, Genius Plus X, Funkmodul BasisX und Funkmodul ProX. Die nachstehenden Garantieleistungen werden unter dem Vorbehalt eines bei Eintritt eines Garantiefalles seit Montage lückenlos bestehenden bestehenden Wartungsvertrages sowie die Einhaltung der übrigen, nachstehend geregelten Garantiebedingungen für eine Dauer von zehn Jahren ab Kaufdatum gewährt.
Leistungsumfang
Der Betreiber erhält bei einem technischen Mangel der oben genannten Geräte eine kostenlose Bereitstellung von Austauschgeräten. Technischer Mangel im Sinne dieser Gerätegarantie ist eine zum Nachteil des Kunden vorliegende Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften des Gerätes, die Hekatron zu vertreten hat.
Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt durch diese Vereinbarung unberührt.
Bei Einreichung mangelfreier Geräte behält sich Hekatron das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
Garantiebedingungen
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, welche dadurch entstehen, dass
a) Geräte in Bereichen eingesetzt werden, welche nicht in den Produktinformationen und/oder Montageanleitung beschrieben sind;
b) Geräte eingesetzt werden, ohne dass der Verwender die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften einhält oder wenn Weisungen von Hekatron (insbesondere über Montage, Inbetriebsetzung, Betriebsvorschriften und Angaben auf den Produktinformationen und Montageanleitungen) missachtet werden;
c) Geräte unter außergewöhnlichen Bedingungen eingesetzt werden, insbesondere unter Einfluss von aggressiven Chemikalien, Gasen oder außerhalb der zulässigen Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen;
d) die Planung, Installation, Betrieb und Wartung nicht gemäß der jeweils zum Verkaufszeitpunkt gültigen Anwendungsnorm oder deren Nachfolgeregelungen und der jeweils gültigen Montage- und Bedienungsanleitung durchgeführt worden ist und durch einen geschulten Hekatron-Errichter;
e) Geräte unsachgemäß gelagert werden;
f) sie vom Kunden oder von Dritten zu verantworten sind:
– infolge von Fehlbedienungen;
– infolge von mechanischer Beschädigung;
– infolge von Sabotage;
g) Geräte nicht einer regelmäßigen Instandhaltung entsprechend den Angaben in der Montageanleitung und der DIN 14676 unterzogen und entsprechend dokumentiert wurden;
h) der Rauchwarnmelder durch Verschmutzung ausfällt bzw. reklamiert wird;
i) Täuschungsalarme sind von der Garantie ausgeschlossen;
Die Garantie gilt nur für Geräte, die im Neuzustand montiert wurden.
Sollte innerhalb der Garantiezeit das Produkt abgekündigt werden, so behält sich Hekatron vor, ein gleichwertiges Ersatzprodukt ohne zusätzliche Garantieverlängerungen zu liefern.
Für die Inanspruchnahme der Garantie sind folgenden Dokumente erforderlich:
– Reklamationsschein mit Servicemeldungsnummer
– Kaufbeleg
– Wartungsdokumentation
– Schulungsnachweis
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