Fachlehrgang Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Fachlehrgang Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz (*als Auffrischung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV 205-003 zugelassen*)

  • Termin: 04.11.2024 – 05.11.2024
  • Referenten: Herr Jürgen Huber, Herr Christian Fuchs
  • Dauer: 2 Werktage (16 UE)
  • Uhrzeit: 9.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
  • Ort: Nürnberg

Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung

719,95 

inkl. 19 % MwSt.

Funktionen

Lehrgangsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Anforderung der TRBS 400/800
  • Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2
  • Brandschutz aus Sicht der Versicherung
  • Aufbau uns Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
  • Praktische Übungen / Checklisten

Voraussetzungen

Um eine Gefährdungsbeurteilung kompetent umsetzen zu können, sollten die Teilnehmer über folgende Voraussetzungen verfügen und diese nachweisen können:

  • Brandschutzbeauftragter/Brandschutzmanager oder Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mehrjähriger Berufserfahrung oder
  • Mitarbeiter einer Brandschutzfirma mit entsprechenden Sachkundeausbildungen in verschiedenen Gewerken und mehrjähriger Berufserfahrung.

Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen.

Lernziel

In unserem 2-tägigen Lehrgang vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz, was bei der Umsetzung und Beurteilung für Sie und Ihren Kunden beachtet bzw. berücksichtigt werden muss.

 

Die Lehrgangsgebühren beinhalten Mittagessen, Getränke, sowie die Schulungsunterlagen. Übernachtungsmöglichkeiten müssen separat von jedem Teilnehmer selbst gebucht und bezahlt werden. (Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne eine Hotelempfehlung). Wir bitten um rechtzeitige Zimmerreservierung.

Lehrgangsanmeldungen

Anmeldungen für Lehrgänge müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen werden nicht berücksichtigt. Daraufhin erhalten Sie eine verbindliche Teilnahmebestätigung, in dem Sie die Bestätigung und eine Hotelliste finden. Wir möchten Sie bitten, die Hotelzimmer für  sich oder Ihre Mitarbeiter selbst zu buchen und diese rechtzeitig zu reservieren.

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren werden nach Beendigung des Lehrganges ohne Abzug fällig. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen die Gebühren in Vorauskasse zu verrechnen.

Lehrgangsstornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Der Lehrgang kann 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn ohne weitere Kosten storniert werden. Bei Stornierung eine Woche vor Beginn fallen 20% der Lehrgangsgebühr an bzw. bei Nichterscheinen am Lehrgangstag fallen die  kompletten Lehrgangsgebühren an.

Absage oder Verschiebung des Lehrganges durch die Firma Bavaria

Wir behalten uns vor, Lehrgänge abzusagen bzw. Termine zu verschieben. In diesem Falle werden Ihnen Ersatztermine genannt.

Speicherung der Daten des Schulungsteilnehmers

Die Daten des Schulungsteilnehmer werden für Bavaria interne Zwecke gespeichert und nicht nach außen weiter gegeben. Der Teilnehmer wird nach dessen Erlaubnis während des Lehrganges gefragt.

Hinweis:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei jedem Lehrgang eine begrenzte Teilnehmerzahl gibt. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungseingänge mit Datum.
Alle Teilnehmer belegen einen Lehrgang in einem ISO- zertifizierten Unternehmen.

Bewertungen

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