Funktionen
Voraussetzungen
Der Lehrgangsteilnehmer benötigt eine erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Sachkundige für tragbare FLG nach DIN 14406-4 und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschgeräten. Die gewonnene Erfahrung ist auf Verlangen nachzuweisen. Für die praktische Tätigkeit setzen wir entsprechende Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe S3 voraus. Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen.
Des Weiteren ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation erforderlich. Dieses ist durch geeignete Belege auf Verlangen nachzuweisen. Bei Anwärtern ohne abgeschlossene technische Berufsausbildung ist die betriebliche Ausbildungszeit zu verdoppeln.
Lernziel:
Die Schulung zum Sachkundigen für fahrbare Feuerlöschgeräte ist ein anerkannter und zertifizierter Lehrgang. Nach erfolgreich bestandener Prüfung ist der Teilnehmer berechtigt, von allen bekannten Herstellern gemäß der DIN 14406-4 / DIN EN 1866 fahrbare Feuerlöschgeräte zu warten und instand zu setzen sowie nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an Feuerlöschmittelbehältern durchzuführen.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten Mittagessen, Getränke, sowie die Schulungsunterlagen. Übernachtungsmöglichkeiten müssen separat von jedem Teilnehmer selbst gebucht und bezahlt werden. (Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne eine Hotelempfehlung). Wir bitten um rechtzeitige Zimmerreservierung.
Lehrgangsanmeldungen
Anmeldungen für Lehrgänge müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen werden nicht berücksichtigt. Daraufhin erhalten Sie eine verbindliche Teilnahmebestätigung, in dem Sie die Bestätigung und eine Hotelliste finden. Wir möchten Sie bitten, die Hotelzimmer für sich oder Ihre Mitarbeiter selbst zu buchen und diese rechtzeitig zu reservieren.
Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren werden nach Beendigung des Lehrganges ohne Abzug fällig. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen die Gebühren in Vorauskasse zu verrechnen.
Lehrgangsstornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Der Lehrgang kann 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn ohne weitere Kosten storniert werden. Bei Stornierung eine Woche vor Beginn fallen 20% der Lehrgangsgebühr an bzw. bei Nichterscheinen am Lehrgangstag fallen die kompletten Lehrgangsgebühren an.
Absage oder Verschiebung des Lehrganges durch die Firma Bavaria
Wir behalten uns vor, Lehrgänge abzusagen bzw. Termine zu verschieben. In diesem Falle werden Ihnen Ersatztermine genannt.
Speicherung der Daten des Schulungsteilnehmers
Die Daten des Schulungsteilnehmer werden für Bavaria interne Zwecke gespeichert und nicht nach außen weiter gegeben. Der Teilnehmer wird nach dessen Erlaubnis während des Lehrganges gefragt.
Hinweis:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei jedem Lehrgang eine begrenzte Teilnehmerzahl gibt. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungseingänge mit Datum.
Alle Teilnehmer belegen einen Lehrgang in einem ISO- zertifizierten Unternehmen.
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