
die angekündigte Gesetzesänderung – VERORDNUNG (EU) 2025/1988 zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäume wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht.
Damit steht fest:
Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen ab in Kraft treten der Verordnung nicht mehr verwendet werden – eine Umstellung ist somit Pflicht.
Hier die Übergangsfristen für Feuerlöscher kurz zusammengefasst:
- Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 23. Oktober 2026 (Ausgenommen: alkoholbeständige Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027)
- Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern
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BAVARIA Auflade-Feuerlöscher
ohne Zusätze von Fluortensiden für die Brandklasse A und B sowie A und F
Unsere neue Produktreihe PureNature setzen wir im Bereich der fluorfreien Schaumfeuerlöscher ein. Besonders hervorheben können wir, dass wir Ihnen auch weiterhin unsere BAVARIA Klippkartusche mit einem fluorfreiem Löschmittel Mousseal KB #1152 in unserem Aufladefeuerlöschern anbieten können. Zusammen mit den Netzmittel Mousseal KA #1121 erhalten Sie einen adäquaten Ersatz für die FOAMjet Reihe. |
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