Häufig gestellte Fragen
Die Anschaffung eines Feuerlöschers ist bereits für den Privatgebrauch zu empfehlen. In Berufsstätten sind Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Anforderungen sind in der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) geregelt. Die exakte Anzahl der Feuerlöscher richtet sich dabei nach der Grundfläche des Gebäudes sowie der Höhe der jeweiligen Brandgefährdung.
Die Löschmitteleinheiten (LE) sind eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscherbauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln. In Betrieben errechnet sich aus der Grundfläche des Gebäudes und Höhe der Brandgefährdung eine Anzahl von LEs, die durch Feuerlöscheinrichtungen abgedeckt werden muss.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Konstruktionsvarianten: Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher). Der Kohlendioxid-Löscher (CO2-Löscher) gehört zu den Dauerdrucklöschern.
Der Aufladelöscher besteht aus zwei getrennten Behältern: einem Löschmittelbehälter und einem Treibgasbehälter. Erst durch die Betätigung der Auslösevorrichtung wird der Aufladelöscher unter Druck gesetzt. Dieses Prinzip ist erheblich materialschonender und langlebiger, da kein permanenter Druck auf das Gehäuse ausgeübt wird, wie es bei Dauerdrucklöschern der Fall ist.
Ein universell verwendbares Löschmittel gibt es nicht, da brennbare Stoffe in ihrer Art sehr unterschiedlich sind. Deshalb wird für jeden Brand ein spezielles Löschmittel benötigt. Feuerlöscher gibt es mit verschiedenen Löschmittel-Ausführungen: als Schaum-, Pulver-, Fettbrand- und Wasserlöscher oder auch Speziallöschmittel wie Metallbrandpulver, Gel oder Lithiumkühlmittel.
Feuerlöscher werden durch Fachbetriebe gewartet. Genauer: Im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen sie als überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle, ZÜS genannt.
Grundsätzlich wird bei Feuerlöschern für den privaten Gebrauch Schaum oder Pulver als Löschmittel eingesetzt. Für den Einsatz in PKW haben sich jedoch Pulver Feuerlöscher durchgesetzt. Diese können in einem größeren Temperaturbereich abdecken (-30°C+60°C). Wir empfehlen mindestens eine Menge von 2 kg (Tigra 2).
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Hierzu empfehlen wir Schaumlöscher, diese ersticken Feuer und können gezielt angewandt werden. Das hat den Vorteil, dass der Brandherd schnell und ohne großflächige Kontamination gelöscht werden kann. Schaumfeuerlöscher können für die Brandklassen
A (feste Stoffe [flammen- und glutbildend] z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, …) sowie
B (flüssige oder flüssig werdende Stoffe)
eingesetzt werden. Schaumfeuerlöscher kühlen den Brandherd zusätzlich und verhindern somit ein erneutes Entfachen des Feuers. (Magnum/Colt foamjet SK, Monsun SKE-S)
Ausnahmefall Küche
Die meisten Küchenbrände entstehen durch heißes Fett. Diese besonderen Brände dürfen keinesfalls Fall durch Wasser oder wasserhaltige Löschmittel bekämpft werden.
Wenn Fett brennt, ist es bereits mehrere Hundert Grad Celsius heiß. Trifft Wasser darauf, verdampft es sofort und explodiert förmlich mit dem Fett. Schwere Verbrennungen und die Ausbreitung des Feuers sind dann nicht selten.
Für die Brandklasse F (Brände von Speiseölen/-fetten) sind deshalb spezielle Fettbrandlöscher vorgesehen, die brennendes Fett zuverlässig und ohne Wasser löschen können und daher in keiner Küche fehlen sollten. (Rally Kitchen Guard ABF 2, Monsun 3 ABF, Magnum Kitchen Guard ABF 6)
Aus der Größe der Grundfläche des Betriebes und der Höhe der Brandgefährdung berechnet sich eine bestimmte Zahl an Löschmitteleinheiten. Diese Zahl kann mit Feuerlöschern, Wandhydranten und anderen Feuerlöscheinrichtungen abgedeckt werden. Lassen Sie sich hier gerne von einem Brandschutzbeauftragten beraten wir können Ihnen gerne ein Unternehmen bei Ihnen in der Nähe empfehlen.