Fachlehrgang Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen / Sachkundiger zum Sprinklerwart

Fachlehrgang Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen / Sachkundiger zum Sprinklerwart

  • Termin: auf Anfrage
  • Referenten: Herr Jürgen Huber, Herr Sven Traber
  • Dauer: 2 Werktage
  • Uhrzeit: 9.00 Uhr – ca. 17.00 Uhr
  • Ort: Nürnberg

Abschluss: Zertifikat, nach Abschlussprüfung

712,81 

inkl. 19 % MwSt.

Funktionen

Lehrgangsinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen
  • Befähigen Person: Aufgaben, Rechte, Pflichten
  • Aufbau, Funktion und Wirkensweise von Sprinkler-/Sprühwasserlöschanlagen
  • Musterprüflisten und Checklisten
  • Erhaltung der Betriebsbereitschaft (ggf. mit Begehung einer Anlage, sofern möglich)
  • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Abschlussprüfung

Voraussetzungen

Sie erfüllen die in BetrSichV §2 genannten Anforderungen an Befähigte Personen: Themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der Anlagen. Eine zeitnahe Tätigkeit im Objektbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.

Wir empfehlen, als zusätzliche Arbeitsmittel Textmarker mitzubringen.

Lernziel

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen, die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.

 

Die Lehrgangsgebühren beinhalten Mittagessen, Getränke, sowie die Schulungsunterlagen. Übernachtungsmöglichkeiten müssen separat von jedem Teilnehmer selbst gebucht und bezahlt werden. (Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne eine Hotelempfehlung). Wir bitten um rechtzeitige Zimmerreservierung.

Lehrgangsanmeldungen

Anmeldungen für Lehrgänge müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen werden nicht berücksichtigt. Daraufhin erhalten Sie eine verbindliche Teilnahmebestätigung, in dem Sie die Bestätigung und eine Hotelliste finden. Wir möchten Sie bitten, die Hotelzimmer für  sich oder Ihre Mitarbeiter selbst zu buchen und diese rechtzeitig zu reservieren.

Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren werden nach Beendigung des Lehrganges ohne Abzug fällig. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen die Gebühren in Vorauskasse zu verrechnen.

Lehrgangsstornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Der Lehrgang kann 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn ohne weitere Kosten storniert werden. Bei Stornierung eine Woche vor Beginn fallen 20% der Lehrgangsgebühr an bzw. bei Nichterscheinen am Lehrgangstag fallen die  kompletten Lehrgangsgebühren an.

Absage oder Verschiebung des Lehrganges durch die Firma Bavaria

Wir behalten uns vor, Lehrgänge abzusagen bzw. Termine zu verschieben. In diesem Falle werden Ihnen Ersatztermine genannt.

Speicherung der Daten des Schulungsteilnehmers

Die Daten des Schulungsteilnehmer werden für Bavaria interne Zwecke gespeichert und nicht nach außen weiter gegeben. Der Teilnehmer wird nach dessen Erlaubnis während des Lehrganges gefragt.

Hinweis:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei jedem Lehrgang eine begrenzte Teilnehmerzahl gibt. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungseingänge mit Datum.
Alle Teilnehmer belegen einen Lehrgang in einem ISO- zertifizierten Unternehmen.

Bewertungen

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